Honeywell 10205/2/1 Ausfallsicheres analoges Ausgangsmodul
Beschreibung
Herstellung | Honeywell |
Modell | 10205/2/1 |
Bestellinformationen | 10205/2/1 |
Katalog | FSC |
Beschreibung | Honeywell 10205/2/1 Ausfallsicheres analoges Ausgangsmodul |
Herkunft | USA |
HS-Code | 3595861133822 |
Dimension | 3,2 cm * 10,7 cm * 13 cm |
Gewicht | 0,3 kg |
Details
EMV-Richtlinie (89/336/EWG) Eine der EU-Richtlinien, die FSC einhält, ist die EMV-Richtlinie oder Richtlinie 89/336/EWG des Rates vom 3. Mai 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit, wie sie offiziell heißt. Sie „gilt für Geräte, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Funktion durch solche Störungen beeinträchtigt werden kann“ (Artikel 2). Die EMV-Richtlinie definiert Schutzanforderungen und Prüfverfahren in Bezug auf die elektromagnetische Verträglichkeit für eine breite Palette elektrischer und elektronischer Geräte. Im Kontext der EMV-Richtlinie bezeichnet der Begriff „Gerät“ alle elektrischen und elektronischen Geräte sowie Ausrüstungen und Anlagen, die elektrische und/oder elektronische Komponenten enthalten. Unter „elektromagnetischer Störung“ versteht man jedes elektromagnetische Phänomen, das die Leistung eines Geräts, einer Ausrüstungseinheit oder eines Systems beeinträchtigen kann. Eine elektromagnetische Störung kann elektromagnetisches Rauschen, ein unerwünschtes Signal oder eine Änderung des Ausbreitungsmediums selbst sein. Unter „elektromagnetischer Verträglichkeit“ versteht man die Fähigkeit eines Geräts, einer Ausrüstungseinheit oder eines Systems, in seiner elektromagnetischen Umgebung zufriedenstellend zu funktionieren, ohne unzulässige elektromagnetische Störungen auf andere Geräte in dieser Umgebung auszuüben. Die elektromagnetische Verträglichkeit umfasst zwei Aspekte: Emission und Immunität. Diese beiden wesentlichen Anforderungen sind in Artikel 4 festgelegt. Dieser besagt, dass ein Gerät so gebaut sein muss, dass (a) die von ihm verursachten elektromagnetischen Störungen ein Niveau nicht überschreiten, das den bestimmungsgemäßen Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten sowie anderen Geräten ermöglicht; (b) das Gerät über eine ausreichende Eigenimmunität gegen elektromagnetische Störungen verfügt, um den bestimmungsgemäßen Betrieb zu ermöglichen. Die EMV-Richtlinie wurde ursprünglich am 23. Mai 1989 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie trat am 1. Januar 1992 mit einer vierjährigen Übergangsfrist in Kraft. Während der Übergangsfrist kann ein Hersteller wählen, ob er bestehende nationale Gesetze (des Installationslandes) einhält oder die EMV-Richtlinie einhält (nachgewiesen durch die CE-Kennzeichnung und die Konformitätserklärung). Die Übergangsfrist endete am 31. Dezember 1995. Damit wurde die Einhaltung der EMV-Richtlinie ab dem 1. Januar 1996 gesetzlich vorgeschrieben. Alle elektronischen Produkte dürfen in der Europäischen Union nur noch dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen der EMV-Richtlinie erfüllen. Dies gilt auch für FSC-Systemschränke.