Honeywell 10302/2/1 Watchdog-Repeater-Modul
Beschreibung
Herstellung | Honeywell |
Modell | 10302/2/1 |
Bestellinformationen | 10302/2/1 |
Katalog | FSC |
Beschreibung | Honeywell 10302/2/1 Watchdog-Repeater-Modul |
Herkunft | USA |
HS-Code | 3595861133822 |
Dimension | 3,2 cm * 10,7 cm * 13 cm |
Gewicht | 0,3 kg |
Details
EMV-Richtlinie
(89/336/EWG)
Eine der EU-Richtlinien, die FSC einhält, ist die EMV
Richtlinie oder Richtlinie 89/336/EWG des Rates vom 3. Mai 1989 über die
Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über
elektromagnetische Verträglichkeit, wie es offiziell heißt. Es "gilt für
Geräte, die elektromagnetische Störungen verursachen können, oder
deren Leistung durch eine solche Störung beeinträchtigt werden könnte“
(Artikel 2).
Die EMV-Richtlinie definiert Schutzanforderungen und Prüfverfahren
Verfahren zur elektromagnetischen Verträglichkeit für eine breite Palette
von elektrischen und elektronischen Artikeln.
Im Sinne der EMV-Richtlinie bezeichnet der Begriff „Gerät“ alle
Elektro- und Elektronikgeräte sowie Ausrüstung und
Anlagen, die elektrische und/oder elektronische Komponenten enthalten.
„Elektromagnetische Störung“ bezeichnet jedes elektromagnetische Phänomen
die die Leistung eines Geräts, einer Ausrüstungseinheit oder
System. Eine elektromagnetische Störung kann elektromagnetisches Rauschen sein,
ein unerwünschtes Signal oder eine Änderung im Ausbreitungsmedium selbst.
Unter „elektromagnetischer Verträglichkeit“ versteht man die Fähigkeit eines Gerätes, einer Einheit
Gerät oder System zufriedenstellend in seiner elektromagnetischen
Umgebung ohne unerträgliche elektromagnetische
Störungen an allem in dieser Umgebung.
Die elektromagnetische Verträglichkeit hat zwei Seiten: die Emission und
Immunität. Diese beiden wesentlichen Anforderungen sind in Artikel 4 festgelegt,
Darin heißt es, dass ein Gerät so konstruiert sein muss, dass:
(a) die von ihm verursachten elektromagnetischen Störungen überschreiten nicht
Ebene, die Funk- und Telekommunikationsgeräte und andere
dass das Gerät wie vorgesehen funktioniert;
(b) das Gerät über eine ausreichende Störfestigkeit verfügt gegenüber
elektromagnetischen Störungen, um den bestimmungsgemäßen Betrieb zu ermöglichen.
Die EMV-Richtlinie wurde ursprünglich im Amtsblatt der
den Europäischen Gemeinschaften am 23. Mai 1989. Die Richtlinie wurde
mit Wirkung vom 1. Januar 1992 und einer vierjährigen Übergangsfrist.
Während der Übergangszeit kann ein Hersteller wählen, ob er
bestehenden nationalen Gesetzen (des Installationslandes) oder entsprechen
der EMV-Richtlinie (nachgewiesen durch die CE-Kennzeichnung und Erklärung
Konformitätserklärung). Die Übergangsfrist endete am 31. Dezember 1995,
Dies bedeutete, dass ab dem 1. Januar 1996 die Einhaltung der EMV-
Richtlinie wurde verbindlich (eine gesetzliche Anforderung). Alle elektronischen
Produkte dürfen in der Europäischen Union nur noch vermarktet werden, wenn sie
die Anforderungen der EMV-Richtlinie erfüllen. Dies gilt auch
gilt für FSC-Systemschränke.